Rechtsprechung
   LG Braunschweig, 12.04.2006 - 6 Qs 88/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,39521
LG Braunschweig, 12.04.2006 - 6 Qs 88/06 (https://dejure.org/2006,39521)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 12.04.2006 - 6 Qs 88/06 (https://dejure.org/2006,39521)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 12. April 2006 - 6 Qs 88/06 (https://dejure.org/2006,39521)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,39521) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Beschlagnahme von beim Provider endgültig gespeicherten E-Mails

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 10 GG; Art 13 Abs 1 GG; § 94 StPO; § 98 StPO; § 100a StPO
    Account; angemieteter Speicherplatz; Beschlagnahmeanordnung; Beschlagnahmegegenstand; Briefgeheimnis; dauerhafte Speicherung; E-Mail; E-Mail-Abruf; E-Mail-Account; E-Mail-Konto; E-Mail-Postfach; E-Mail-Provider; E-Mail-Verkehr; eigene Schutzvorkehrung; Email; Endgerät; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Hanau, 23.09.1999 - 3 Qs 149/99

    E-Mail-Beschlagnahme beim Provider rechtmäßig?

    Auszug aus LG Braunschweig, 12.04.2006 - 6 Qs 88/06
    Bereits vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2006 war überwiegend anerkannt, dass der E-Mail-Verkehr als Fernmeldeverkehr zwar grundsätzlich dem Schutzbereich des § 100 a StPO unterfällt, der eigentliche Übermittlungsvorgang aber mit der Speicherung auf dem PC beim Empfänger abgeschlossen ist und daher dem Schutzbereich des Art. 10 GG nicht mehr unterfällt (KK-Nack, StPO, 5. Aufl., § 100 a Rdn. 6, Palm/Roy, NJW, 1996, 1791, LG Hanau NJW 1999, 3647; weitergehend LG Ravensburg NStZ 2003, 325; Beschlagnahme auch beim Provider als Vergleich mit einem im Briefverteilungszentrum lagernden Brief).

    Teilweise wird dabei für die Beendigung des Übertragungsverkehrs zusätzlich verlangt, dass die E-Mail vom Nutzer bereits abgerufen worden ist (LG Hanau NJW 1999, 3647, Kemper, NStZ 2005, 538, 543).

    Ein zusätzlicher Abruf beim Nachrichtenübermittler und Übertragung der E-Mail aus dessen Mailbox auf das Endgerät des Teilnehmers (siehe dazu LG Hanau NJW 1999, 3647) ist weder vorgesehen noch erforderlich, da die E-Mails dem Teilnehmer auf dem Server des Providers in einem eigenen Postfach bereits endgültig zur Verfügung gestellt werden.

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus LG Braunschweig, 12.04.2006 - 6 Qs 88/06
    Nach der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG, Beschluss vom 02.03.06, 2 BvR 2099/04) ende der Schutz des Art. 10 GG erst zu dem Zeitpunkt, an dem die Daten auf dem Rechner des Nutzers gespeichert seien.

    Nach der nun vorliegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2006 (2 BvR 2099/04) sind nach Abschluss des Übertragungsvorgangs im Herrschaftsbereich des Kommunikationsteilnehmers gespeicherte Kommunikationsverbindungsdaten nicht mehr durch Art. 10 Abs. 1 GG, sondern nur durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und ggf. Art. 13 Abs. 1 GG geschützt (BVerfG, aaO).

  • BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschlagnahme bei einer Bank im Zusammenhang

    Auszug aus LG Braunschweig, 12.04.2006 - 6 Qs 88/06
    Für die erforderliche Beweisgeeignetheit reicht dabei die potentielle Beweisbedeutung des beschlagnahmten Materials aus (BVerfG, Beschluss vom 13.12.1994, 2 BvR 894/94, NJW 1995, 2839, 2840, BGH, Beschluss vom 05.01.1979, 1 BJs 226/78 bei Pfeiffer, NStZ 1981, 9394, Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 94 Rdn. 6).
  • LG Ravensburg, 09.12.2002 - 2 Qs 153/02

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluß gegen Provider - Analoge Anwendung von §

    Auszug aus LG Braunschweig, 12.04.2006 - 6 Qs 88/06
    Bereits vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2006 war überwiegend anerkannt, dass der E-Mail-Verkehr als Fernmeldeverkehr zwar grundsätzlich dem Schutzbereich des § 100 a StPO unterfällt, der eigentliche Übermittlungsvorgang aber mit der Speicherung auf dem PC beim Empfänger abgeschlossen ist und daher dem Schutzbereich des Art. 10 GG nicht mehr unterfällt (KK-Nack, StPO, 5. Aufl., § 100 a Rdn. 6, Palm/Roy, NJW, 1996, 1791, LG Hanau NJW 1999, 3647; weitergehend LG Ravensburg NStZ 2003, 325; Beschlagnahme auch beim Provider als Vergleich mit einem im Briefverteilungszentrum lagernden Brief).
  • LG Hamburg, 08.01.2008 - 619 Qs 1/08

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Überwachung von E-Mail-Accounts auf

    Das BVerfG hat die Hauptsache in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren, welches sich gegen die - auch von der Staatsanwaltschaft zur Begründung ihrer Beschwerde herangezogene - Entscheidung des LG Braunschweig vom 12. April 2006 (6 Qs 88/06) richtet und das die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme und Auswertung von gespeicherten E-Mails auf dem Server eines Providers durch die Ermittlungsbehörden zum Gegenstand hat (2 BvR 902/06), noch nicht entschieden.
  • BVerfG, 13.11.2008 - 2 BvR 902/06

    Abruf und Verwertung von auf den Servern des E-Mail-Providers gespeicherten

    gegen a) den Beschluss des Landgerichts Braunschweig vom 12. April 2006 - 6 Qs 88/06 und 97/06 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig vom 22. März 2006 - 3 Gs 844/06 -, c) den Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig vom 14. März 2006 - 3 Gs 844/06 -.
  • LG Hamburg, 08.01.2008 - 164 Gs 1082/07

    Aufgabe der alleinigen Herrschaftsbefugnis eines Nutzers über elektronische Daten

    Das BVerfG hat die Hauptsache in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren, welches sich gegen die - auch von der Staatsanwaltschaft zur Begründung ihrer Beschwerde herangezogene - Entscheidung des LG Braunschweig vom 12. April 2006 (6 Qs 88/06) richtet und das die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme und Auswertung von gespeicherten E-Mails auf dem Server eines Providers durch die Ermittlungsbehörden zum Gegenstand hat (2 BvR 902/06), noch nicht entschieden.
  • AG Hamburg, 19.12.2007 - 164 Gs 1082/07

    Rechtmäßigkeit einer Beschlagnahme von E-Mail-Adressen und dazugehörigen

    Die Nachrichten würden dem Empfänger in seinem virtuellen Postfach beim Telekommunikationsdienstleister bereitgestellt und befänden sich damit bereits in der Risikosphäre des Empfängers (LG Braunschweig, 12.4.2006, 6 Qs 88/06, Rdnr. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht